)) sodala. Mietsklaven - Volksabstimmung! Wohnungen sind zum Wohnen da und dürfen nicht als Renditeobjekt missbraucht werden!

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Zweit-Wohneigentum-Steuer. Was soll das sein?

Eine Zweit-Wohneigentum-Steuer ist eine simple Steuer, die jeder Zweit-Wohnungs-Besitzer an den Staat jährlich zahlen muss. Ähnlich wie die Grunderwerbsteuer in Österreich (sie beträgt z. Zeit 3,5% vom Wert, ist aber nur einmal zu bezahlen), sollte diese neue Steuer jährlich abzuführen sein, wenn es sich um ein Zweit-Wohneigentum-Objekt handelt.
Wer soll diese Steuer zahlen: Derjenige, der mehr als einen Wohneigentum aufweist. Auch leerstehender Wohneigentum zählt als Wohneigentum!
Wenn jemand mehrerer Wohneigentumtümer hat, soll er für diese Wohneigentümer die Zweit-Wohneigentum-Steuer abführen, ausgenommen für den EINEN Wohneigentum, wo der Besitzer seinen Hauptwohnsitz hat. Diese Steuer würde alle ausländischen Staatsbürger treffen, sofern sie nicht in Österreich ihren Hauptwohnsitz mit Steuersitz haben.

Wer braucht diese Steuer NICHT zahlen: Jeder Staatsbürger, der nur EINEN Wohnungs/Haus-Besitz hat. Jeder soll EINE Wohnung/Haus besitzen dürfen. Jeder soll sich seine eigene Wohnung, sein eigenes Haus leisten dürfen und können. Aber steuerfrei darf nur EIN Wohneigentum sein.

Wie hoch muss die Zweit-Wohneigentum-Steuer sein:
Diese Steuer muss so hoch, sein, dass der Zweit-Wohneigentumer niemals eine Rendite aus der Zweit-Wohnungs-Vermietung ziehen kann. Das Ziel der Steuer ist: Es soll sich nicht mehr rentieren, mehr als eine Wohnung/Haus zu besitzen. Daher muss diese Steuer ähnlich hoch sein wie die bestehende Grunderwerbsteuer, also aktuell ca. 2-3% vom Immobilienwert. Anders als die Grunderwerbsteuer, welche nur einmalig zu bezahlen ist, muss die Zweit-Wohneigentum-Steuer JÄHRLICH an den Staat abgeführt werden. Bemessungsgrundlage der Zweit-Besitz-Steuer könnte die gleiche sein, wie bei der Grunderwerbsteuer.
Ein Beispiel: Wenn eine Wohnung 300.000 Euro kostet, müssten jährlich 2.5% Zweit-Wohneigentum-Steuer, also 7.500 Euro an den Staat Österreich bezahlt werden (natürlich nur, wenn jemand mehr als 1 Wohnung besitzt).

Wie kann so eine Zweitwohneigentum-Steuer eingeführt werden:
Diese neue Steuer könnte mit einer Ankündigungsfrist von z.Bsp. 5 Jahren eingeführt werden. Dann hätte der Immobilienmarkt 5 Jahre Zeit, sich auf diese neue Situation einzustellen und die Umstellungen wären nicht zu radikal. Immobilienbesitzer hätten Zeit, sich neue Investitionsformen zu suchen. Die Immobilienpreise würde langsam aber sicher stark nach unten gehen, und mit dem Immobilienpreisen natürlich auch die Mieten.

Warum braucht es eine Volksabstimmung?
Es braucht die direktdemokratische Möglichkeit einer Volksabstimmung, da diese Zweitwohneigentumsteuer anders niemals durchgesetzt werden kann. Die Profiteure des Mietsklaven-Spiels (und daher Gegner dieser Steuer) sitzen überall in der Politik, überall in den Medien, überall in der Justiz, überall in der Führungsetage der Wirtschaft. Aber da in einer Demokratie die Stimme des Mietsklaven gleich viel zählt, wie die Stimme des Mietsklavenhalters, könnte einzig eine Volksabstimmung-Mehrheit von geschätzten 75% zu 25% den Weg vorgeben, den das Volk gehen will.

Die Folgen dieser Zweit-Wohneigentum-Steuer

Obwohl es sich um eine sehr einfache, simple, leicht zu kontrollierende und leicht zu überprüfende Steuer handelt, hätte diese Steuer MASSIVE Folgen für den Immobilienmarkt, ja MASSIVE Folgen für die Kaptitalverteilung innerhalb der Bevölkerung:

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